erweiterte Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind.
Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz folgende Daten enthalten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Geburtsname
- Passname
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Religion
- Personaldokumente
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:
- schriftlich mit folgenden Unterlagen:
- formloser Antrag
- Ausweiskopie
- persönlich (nur mit Terminvereinbarung) mit folgenden Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
- bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Marienmünster. Diese können nur persönlich beantragt werden, da die Gründe bei Antragstellung nachzuweisen sind.
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Amt/Fachbereich
Amt für Ordnung und Soziales
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