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erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind.

Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz folgende Daten enthalten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  8. Geburtsname
  9. Passname
  10. Geschlecht
  11. Staatsangehörigkeiten
  12. Familienstand
  13. Religion
  14. Personaldokumente
  15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  16. frühere Anschriften
  17. Einzugsdatum, Auszugsdatum

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:

  1. schriftlich mit folgenden Unterlagen: 
    1. formloser Antrag
    2. Ausweiskopie

  2. persönlich (nur mit Terminvereinbarung) mit folgenden Unterlagen:
    1. gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
    2. bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Marienmünster. Diese können nur persönlich beantragt werden, da die Gründe bei Antragstellung nachzuweisen sind.

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Bundesmeldegesetz

Amt für Ordnung und Soziales

erweiterte Meldebescheinigung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind.

Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz folgende Daten enthalten:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  8. Geburtsname
  9. Passname
  10. Geschlecht
  11. Staatsangehörigkeiten
  12. Familienstand
  13. Religion
  14. Personaldokumente
  15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  16. frühere Anschriften
  17. Einzugsdatum, Auszugsdatum

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:

  1. schriftlich mit folgenden Unterlagen: 
    1. formloser Antrag
    2. Ausweiskopie

  2. persönlich (nur mit Terminvereinbarung) mit folgenden Unterlagen:
    1. gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
    2. bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Marienmünster. Diese können nur persönlich beantragt werden, da die Gründe bei Antragstellung nachzuweisen sind.

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Meldebestätigung, amtliche Meldebestätigung, Aufenthaltsbescheinigung https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/190/show
Bürgerbüro
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-19
Fax 05276 9898-90

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de

Frau

Simone

Mönks

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
buergerbuero@marienmuenster.de