einfache Meldebescheinigung
einfache Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Geburtsname
- Passname
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Religion
- Personaldokumente
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:
- schriftlich mit folgenden Unterlagen:
- formloser Antrag
- SEPA Lastschriftmandat
- persönlich mit folgenden Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
- ausgefülltes Antragsformular
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Amt/Fachbereich
Amt für Ordnung und Soziales
Links & Onlinedienste
Antrag einfache Meldebescheinigung für eine Person nach § 18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz Terminvereinbarung im BürgerbüroVerwandte Dienstleistungen
erweiterte Meldebescheinigungerweiterte Melderegisterauskunft
einfache Melderegisterauskunft
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