erweiterte Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittel werden:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort, sowie den Geburtsstaat bei Geburt im Ausland
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort, sowie Staat bei Versterben im Ausland.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:
- online durch Nutzung des Antragsassistenten
- schriftlich mit folgenden Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- SEPA Lastschriftmandat
- persönlich mit folgenden Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
- ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 15,00 EUR.
Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Angaben aus der erteilten Auskunft bereits bekannt sind, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.
Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.
Rechtsgrundlage
§ 45 Bundesmeldegesetz
Dokumente
Amt/Fachbereich
Amt für Ordnung und Soziales
Hinweise / Besonderheiten
Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (z. B. über Name, Vorname, evt. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).