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Abmeldung (Wohnungswechsel)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie von Marienmünster fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei der Stadt Marienmünster abmelden. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster oder schriftlich abmelden. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
  • bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Abmeldung (Wohnungswechsel)
Wenn Sie von Marienmünster fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei der Stadt Marienmünster abmelden. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster oder schriftlich abmelden. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
  • bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Wegzug, Fortzug, Abmeldung ins Ausland https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21752/show
Bürgerbüro
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-19
Fax 05276 9898-90

Frau

Simone

Mönks

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
buergerbuero@marienmuenster.de

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de