Abmeldung (Wohnungswechsel)
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Abmeldung (Wohnungswechsel)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie von Marienmünster fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei der Stadt Marienmünster abmelden. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster oder schriftlich abmelden. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
- bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)