Anmeldung (Wohnungswechsel)
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Anmeldung (Wohnungswechsel)
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Willkommen in Marienmünster!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start im schönen Marienmünster.
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start im schönen Marienmünster.
Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Marienmünster ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung” oder Sie nutzen die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Die Anmeldung können Sie ganz bequem von zu Hause (Online-Anmeldung) oder persönlichim Bürgerbüro der Stadt Marienmünster vornehmen. Für die Anmeldung im Bürgerbüro benutzen Sie bitte den Anmeldevordruck.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Die Anmeldung können Sie ganz bequem von zu Hause (Online-Anmeldung) oder persönlichim Bürgerbüro der Stadt Marienmünster vornehmen. Für die Anmeldung im Bürgerbüro benutzen Sie bitte den Anmeldevordruck.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Kinder mit umziehen, bringen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug eines Kindes ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit, bzw. laden Sie die Bestätigung als Datei im Online-Vorgang als Anlage hoch. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
Ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um, werden Sie durch Ihre Anmeldung automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
- bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Dies kann der Eigentümer sein oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung). Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Die meldepflichtige Person kann auch selbst Eigentümer und somit Wohnungsgeber sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Anmeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
§§ 17, 19, 23 und 23a des Bundesmeldegesetzes (BMG)