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Ummeldung (Wohnungswechsel)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innerhalb von Marienmünster die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie bequem von zu Hause (Umzug-Online) oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster vornehmen. Für die Anmeldung im Bürgerbüro benutzen Sie bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. 
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Kinder mit umziehen, bringen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug eines Kindes ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit, bzw. laden Sie die Bestätigung als Datei im Online-Vorgang als Anlage hoch. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
 
Ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um, werden Sie durch Ihre Anmeldung automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen.
 
 
Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist.

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
  • bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. 
    Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Dies kann der Eigentümer sein oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung). Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Die meldepflichtige Person kann auch selbst Eigentümer und somit Wohnungsgeber sein.
    Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Anmeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.

Die Ummeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.

§§ 17, 19, 23 und 23a des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Ummeldung (Wohnungswechsel)
Wenn Sie innerhalb von Marienmünster die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie bequem von zu Hause (Umzug-Online) oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster vornehmen. Für die Anmeldung im Bürgerbüro benutzen Sie bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. 
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Kinder mit umziehen, bringen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug eines Kindes ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit, bzw. laden Sie die Bestätigung als Datei im Online-Vorgang als Anlage hoch. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
 
Ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um, werden Sie durch Ihre Anmeldung automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen.
 
 
Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist.

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
  • bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen. 
    Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Dies kann der Eigentümer sein oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung). Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Die meldepflichtige Person kann auch selbst Eigentümer und somit Wohnungsgeber sein.
    Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Anmeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.

Die Ummeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.

Wohnsitz, Wohnsitzänderung https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21751/show
Bürgerbüro
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-19
Fax 05276 9898-90

Frau

Simone

Mönks

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
buergerbuero@marienmuenster.de

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de