Ummeldung (Wohnungswechsel)
Ummeldung (Wohnungswechsel)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Ummeldung können Sie bequem von zu Hause (Umzug-Online) oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster vornehmen. Für die Anmeldung im Bürgerbüro benutzen Sie bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Kinder mit umziehen, bringen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug eines Kindes ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).
Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. Stammbuch)
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: nationaler Pass und ID-Karte
- bei Kindern: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Dies kann der Eigentümer sein oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung). Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Die meldepflichtige Person kann auch selbst Eigentümer und somit Wohnungsgeber sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei der Online-Anmeldung erforderlich und wird als Datei im Online-Vorgang als Anhang hochgeladen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung bei der Meldebehörde ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
§§ 17, 19, 23 und 23a des Bundesmeldegesetzes (BMG)