Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung


Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister. In diesem werden alle Geburten, die sich in Marienmünster ereignen, registriert.

Aus dem Geburtenregister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.

Voraussetzungen


Das Standesamt Marienmünster stellt Urkunden aus dem Geburtenregister aus, wenn

  • sich die Geburt in Marienmünster ereignet hat und
  • die Frist für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen ist. Für die Fortführung des Geburtenregisters gilt eine Frist von 110 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Archiv übergeben.

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (nur bereits verheiratete/ verpartnerte Personen; gilt nicht für den/ die Verlobte/n)
  • die Vorfahren (z. B. Eltern, Großeltern)
  • Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister des Kindes, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können
  • Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen; die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
  • sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind
  • Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde beantragen
  • Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unter Angabe des Verwendungszweckes

Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan bei oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde, einer internationalen (mehrsprachigen) Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister beträgt 10,00 EUR. Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung die Hälfte. (So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden im Standardformat DIN A 4 desselben Kindes als Beispiel 20,00 EUR.) Für den Versand angeforderter Urkunden werden 2,00 EUR berechnet.

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Die Gebühr für Auskünfte aus einem Geburtseintrag (z. B. über die Geburtszeit) beträgt 6,00 EUR.

Rechtsgrundlage


§ 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (Fortführungsfristen der Personenstandsregister)

§ 55 Personenstandsgesetz (Personenstandsurkunden)

§§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (Benutzung der Personenstandsregister)

Amt/Fachbereich


Amt für Ordnung und Soziales

Hinweise / Besonderheiten


Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Marienmünster.

Urkunden aus dem Geburtenregister

Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Geburtenregister. In diesem werden alle Geburten, die sich in Marienmünster ereignen, registriert.

Aus dem Geburtenregister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.

Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan bei oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde, einer internationalen (mehrsprachigen) Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Geburtenregister beträgt 10,00 EUR. Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung die Hälfte. (So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden im Standardformat DIN A 4 desselben Kindes als Beispiel 20,00 EUR.) Für den Versand angeforderter Urkunden werden 2,00 EUR berechnet.

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Die Gebühr für Auskünfte aus einem Geburtseintrag (z. B. über die Geburtszeit) beträgt 6,00 EUR.

Registerausdruck https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165/show
Standesamt
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-20
Fax 05276 9898-7720

Frau

Katharina

Rheker

Amtsleiter/in

8

05276 9898-20
rheker@marienmuenster.de

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de