Urkunden aus dem Eheregister
Urkunden aus dem Eheregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Eheregister. In diesem werden alle vor dem Standesamt Marienmünster geschlossenen Ehen registriert.
Aus diesem Eheregister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.
Voraussetzungen
Das Standesamt Marienmünster stellt Urkunden aus dem Eheregister aus, wenn
- sich die Eheschließung in Marienmünster ereignet hat und
- die Frist für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen ist. Für die Fortführung des Eheregisters gilt eine Frist von 80 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Archiv übergeben.
Antragsberechtigt sind
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
- Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (nur bereits verheiratete/ verpartnerte Personen; gilt noch nicht für den/ die Verlobte/n)
- die Vorfahren (z. B. Eltern, Großeltern)
- Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
- Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen; die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
- sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten 30 Jahre vergangen sind
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde beantragen
- Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unter Angabe des Verwendungszweckes
Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde, einer internationalen (mehrsprachigen) Eheurkunde oder eines beglaubigten Ausdruckes aus dem Eheregister beträgt 10,00 EUR. Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung die Hälfte. (So beträgt die Gebühr für 3 Eheurkunden im Standardformat DIN A 4 desselben Ehepaars als Beispiel 20,00 EUR.) Für den Versand werden 2,00 EUR berechnet.
Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Die Gebühr für Auskünfte aus einem Eheeintrag beträgt 6,00 EUR.
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (Fortführungsfristen der Personenstandsregister)
§ 55 Personenstandsgesetz (Personenstandsurkunden)
§§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (Benutzung der Personenstandsregister)
Amt/Fachbereich
Amt für Ordnung und Soziales
Hinweise / Besonderheiten
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Marienmünster.
Links & Onlinedienste
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 PersonenstandsgesetzVerwandte Dienstleistungen
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