Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Abgabe/ Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Kämmerei der Stadt Marienmünster. Wird ein großer und/ oder gefährlicher Hund abgemeldet, ist gleichzeitig auch das Amt für Ordnung und Soziales hierüber zu informieren.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordhein-Westfalen (LHundG NRW)
Hundesteuersatzung der Stadt Marienmünster
Amt/Fachbereich
Kämmerei
ggf. Amt für Ordnung und Soziales
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