Hundeabmeldung


Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Abgabe/ Verkauf des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Kämmerei der Stadt Marienmünster. Wird ein großer und/ oder gefährlicher Hund abgemeldet, ist gleichzeitig auch das Amt für Ordnung und Soziales hierüber zu informieren.

Rechtsgrundlage


Hundegesetz für das Land Nordhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hundesteuersatzung der Stadt Marienmünster

Amt/Fachbereich


Kämmerei

ggf. Amt für Ordnung und Soziales

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Lorena Platte
  • Amtsleiter/in Herr Kai Schöttler

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Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Abgabe/ Verkauf des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Kämmerei der Stadt Marienmünster. Wird ein großer und/ oder gefährlicher Hund abgemeldet, ist gleichzeitig auch das Amt für Ordnung und Soziales hierüber zu informieren.

Wegzug, Umzug, Tod Hund, Einschläferung https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7431/show