Gewerbeanmeldung


Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Stadt Marienmünster, Amt für Ordnung und Soziales) anzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  1. online durch Nutzung des Antragsassistenten

  2. schriftlich mit vollständig ausgefülltem und unterzeichnetem Gewerbeanmeldeformular und einer Ausweiskopie

  3. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:

  • Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen).

Welche Gebühren fallen an?


  • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG),
  • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind,
  • 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.

Rechtsgrundlage


Gewerbeordnung 

Was sollte ich noch wissen?


Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern).

Amt/Fachbereich


Amt für Ordnung uns Soziales

Hinweise / Besonderheiten


Bei folgenden Vorgängen ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:

  • Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.

Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ordnungsamt, Bereich Ausländerangelegenheiten.

Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff „Fragebogen“ eingeben.

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  1. online durch Nutzung des Antragsassistenten

  2. schriftlich mit vollständig ausgefülltem und unterzeichnetem Gewerbeanmeldeformular und einer Ausweiskopie

  3. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:

  • Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen).

Was ist ein Gewerbe?

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern).

  • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG),
  • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind,
  • 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen.
Betrieb, selbstständig, Zweigstelle https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/191/show
Bürgerbüro
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-19
Fax 05276 9898-90

Frau

Roswitha

Schoppmeier

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
buergerbuero@marienmuenster.de

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de