Gewerbeummeldung


Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Marienmünster
  2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes (z.B. Waren oder Leistungen)

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  1. online durch Nutzung des Antragsassistenten,

  2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars und Beifügung einer Ausweiskopie. Das Formular kann unter Dokumente abgerufen werden,

  3. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises (mit Terminvereinbarung).

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:

  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung bei nicht EU-Angehörigen.

Welche Gebühren fallen an?


  • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
  • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13,00 EUR jür jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person

Rechtsgrundlage


Gewerbeordnung

Amt/Fachbereich


Amt für Ordnung und Soziales

Hinweise / Besonderheiten


Bei folgenden Vorgängen ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:

  • Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.

Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ordnungsamt, Bereich Ausländerangelegenheiten.

Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff „Fragebogen“ eingeben.

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Simone Mönks
  • Sachbearbeiter/in Frau Petra Vogt

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbeummeldung

Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

  1. online durch Nutzung des Antragsassistenten,

  2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars und Beifügung einer Ausweiskopie. Das Formular kann unter Dokumente abgerufen werden,

  3. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises (mit Terminvereinbarung).

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.:

  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten,
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
  • Aufenthaltsgenehmigung bei nicht EU-Angehörigen.
  • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
  • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13,00 EUR jür jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person
Verlegung Gewerbebetrieb, Umzug, Anschriftenwechsel, andere Waren, andere Leistungen, andere Dienstleistungen, neue Waren, neue Dienstleistungen, Gewerbeummeldung https://buergerservice.marienmuenster.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/169/show
Bürgerbüro
Schulstraße 1 37696 Marienmünster
Telefon 05276 9898-19
Fax 05276 9898-90

Frau

Simone

Mönks

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
buergerbuero@marienmuenster.de

Frau

Petra

Vogt

Sachbearbeiter/in

9

05276 9898-19
vogt@marienmuenster.de